Schäuble mal wieder
23.04.08 – warnt vor:Menschen zu
meidende | Nachrichten
Schäuble, der
permanente Verfassungsbrecher ("Ich rate jedem, mich
nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu
verleumden"), hat schwierige Fragen in seinem Kopf,
die nach Diskussion und einer Antwort verlangen. Zum
Beispiel die:
„Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht auch nach dem Kompromiss über heimliche Online-Durchsuchungen noch Diskussionsbedarf. Bund und Länder müssten in Ruhe darüber reden, ob die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ([Artikel 13]) das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, sagte Schäuble der Leipziger Volkszeitung.“
Kommt drauf an. Der Schäuble-Attentäter mit der Smith&Wesson hatte sich 1990 die feinsinnige Frage gewiss nicht gestellt, ob die Unverletzlichkeit des Leibes auch dann noch garantiert ist, wenn ein paar kleine spitze Gegenstände zum Zwecke der Terrorbekämpfung in ihn eingedrungen sind. Von solchen Typen muss man sich distanzieren. Ich habe mir deshalb das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung ernsthaft und etwas länger überlegt und komme zu dem für mich privat (naja, das bin ich dann ja nicht mehr wirklich) recht befriedigenden Schluss: Wenn die Herren Geheimen die Wäsche abhängen, bügeln, die Küche aufräumen und den Windeleimer runterbringen, dann dürfen Sie sich auch gern ein Weilchen erfolglos mit meinem Rechner befassen. Aber der Kühlschrank bleibt zu, meine Herren! Beim Bier werde ich zum, nein das schreibe ich jetzt nicht, das ist ja saudumm, ich schreibe: beim Bier hört der Spaß auf, ihr permanenten Verfassungsbrecher.
http://www.heise.de/newsticker/suche/ergebnis?rm=result;words=Sch%C3%A4uble;q=sch%C3%A4uble;url=/newsticker/meldung/106874/
„Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht auch nach dem Kompromiss über heimliche Online-Durchsuchungen noch Diskussionsbedarf. Bund und Länder müssten in Ruhe darüber reden, ob die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung ([Artikel 13]) das "heimliche Betreten" einer Wohnung zulasse, sagte Schäuble der Leipziger Volkszeitung.“
Kommt drauf an. Der Schäuble-Attentäter mit der Smith&Wesson hatte sich 1990 die feinsinnige Frage gewiss nicht gestellt, ob die Unverletzlichkeit des Leibes auch dann noch garantiert ist, wenn ein paar kleine spitze Gegenstände zum Zwecke der Terrorbekämpfung in ihn eingedrungen sind. Von solchen Typen muss man sich distanzieren. Ich habe mir deshalb das mit der Unverletzlichkeit der Wohnung ernsthaft und etwas länger überlegt und komme zu dem für mich privat (naja, das bin ich dann ja nicht mehr wirklich) recht befriedigenden Schluss: Wenn die Herren Geheimen die Wäsche abhängen, bügeln, die Küche aufräumen und den Windeleimer runterbringen, dann dürfen Sie sich auch gern ein Weilchen erfolglos mit meinem Rechner befassen. Aber der Kühlschrank bleibt zu, meine Herren! Beim Bier werde ich zum, nein das schreibe ich jetzt nicht, das ist ja saudumm, ich schreibe: beim Bier hört der Spaß auf, ihr permanenten Verfassungsbrecher.
http://www.heise.de/newsticker/suche/ergebnis?rm=result;words=Sch%C3%A4uble;q=sch%C3%A4uble;url=/newsticker/meldung/106874/
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