Demokratischer Volksgerichtshof

Eine Schweizer Initiative will sadistische Psychopathen mit dem Tod bestrafen, falls sie bei Ihrer Untat auch sexuell erregt waren und zur Vergewaltigung schritten. Eine seltsame Idee. Damit wäre beispielsweise Hitler der Todesstrafe im gesunden Volksempfinden der Schweizer Initiative entkommen. Aber um Logik geht es bei sowas eh nicht. Begründet werden muss natürlich trotzdem.
In diesem Fall so:

„Die Initiative ist die Antwort auf alle Verbrechen, die einem Menschen das Leben und dessen Würde durch unvorstellbare und grausame Handlungen entreissen. Die Todesstrafe ist in solchen Fällen eine tragische aber letztendlich logische und konsequente Massnahme. Geben wir den Opfern einen Teil Ihrer Würde zurück und ermöglichen den Hinterbliebenen einen Neuanfang. Schauen Sie nicht weg, schützen Sie präventiv unsere Frauen und Kinder und unterstützen Sie die Initiative.“

Darauf wäre zu antworten: „Die Todesstrafe ist einen Antwort auf grausame Verbrechen, die einem Menschen das Leben durch grausame Handlungen entreisst. Sie ist die konsequente Fortsetzung der grausamen Handlungen, nicht ihr Ende, nicht ihre Sühne. Kein Mensch, auch kein Opfer und kein Täter, kann seine Würde verlieren, aber sein Leben. Die Todesstrafe schützt niemanden vor sadistischen Psychopathen. Aber sie macht uns, die Henkershelfer, zu deren Brüdern im kranken Geiste.“

Und wer hat das warnend vorausgesehen, dass die großartige „direkte Demokratie“ der Volksentscheide sich direkt vom Minarettverbot zur Einführung der Todesstrafe bewegen wird? Ganz genau.
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